Zinskompass360Festgeld-VergleichZinsen vergleichen

Ratgeber

Einlagensicherung in Europa

7 Min. Lesezeit · Stand: 7. September 2026

„Bis 100.000 € gesichert“ steht in jedem Festgeldvergleich. Der Satz stimmt — aber er verschweigt drei Dinge: dass die Grenze pro Bank und Kunde gilt und nicht pro Konto, dass sie nicht überall in Euro geführt wird und dass ein Sitzland unserer Liste seit dem Brexit gar nicht mehr unter EU-Recht fällt.

Auf einen Blick

  • Die Grenze gilt je Institut und je Kunde — mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengezählt.
  • Deutschland, Frankreich und die Niederlande: 100.000 € nach EU-Richtlinie, Auszahlung binnen sieben Arbeitstagen.
  • Schweden: 1.050.000 SEK — der Euro-Gegenwert schwankt mit dem Wechselkurs.
  • Großbritannien: 85.000 £ über den FSCS, britisches Recht statt EU-Richtlinie.
  • Oberhalb der Grenze ist die Verteilung auf mehrere Institute der einfachste Weg.

Woher die 100.000 € kommen

Grundlage ist die EU-Einlagensicherungsrichtlinie. Sie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, ein gesetzliches Sicherungssystem zu unterhalten, das Einlagen von Privatkunden bis zu einem Gegenwert von 100.000 € je Institut und je Einleger schützt. Erfasst sind Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten einschließlich der bis zum Sicherungsfall aufgelaufenen Zinsen. Nicht erfasst sind Wertpapiere: Aktien, Fonds und Anleihen liegen im Depot und gehören Ihnen ohnehin — sie fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank.

Entscheidend ist die Formulierung je Institut und je Einleger. Wer bei derselben Bank ein Tagesgeld- und zwei Festgeldkonten führt, ist nicht dreimal, sondern einmal bis 100.000 € geschützt. Umgekehrt gilt die Grenze für ein Gemeinschaftskonto zweier Personen doppelt, weil jeder Kontoinhaber als eigener Einleger zählt. Auch Marken derselben Bank zählen zusammen: Betreibt ein Konzern zwei Vertriebsmarken unter einer Banklizenz, gibt es nur eine Sicherungsgrenze.

Die Systeme unserer Sitzländer

LandSystemGrenzeBesonderheit
DeutschlandEdB100.000 €Zusätzlich freiwilliger Einlagensicherungsfonds vieler privater Banken.
FrankreichFGDR100.000 €Euro-Land, keine Wechselkursfrage; Abwicklung durch den staatlichen Garantiefonds.
NiederlandeDGS100.000 €Getragen von der De Nederlandsche Bank, der Zentralbank des Landes.
SchwedenRiksgälden1.050.000 SEKEU-Mitglied ohne Euro: Der Gegenwert in Euro hängt vom Wechselkurs am Sicherungstag ab.
GroßbritannienFSCS85.000 £Kein EU-Recht mehr; eigenständiges britisches System mit Grenze in Pfund.

Was die Fremdwährung praktisch bedeutet

Bei schwedischen und britischen Instituten ist die Sicherungsgrenze in Kronen beziehungsweise Pfund festgelegt. Ihr Festgeld selbst wird in der Regel in Euro geführt — das Währungsrisiko betrifft also nicht Ihre Anlage, sondern die Höhe der Sicherung. Wertet der Euro gegenüber der Krone auf, sinkt der Euro-Gegenwert von 1.050.000 SEK. Wer nahe an der Grenze anlegt, sollte deshalb einen Puffer einplanen, statt sie exakt auszureizen.

Was im Sicherungsfall passiert

Wird ein Institut zahlungsunfähig, stellt die Aufsicht den Entschädigungsfall fest. Ab diesem Zeitpunkt hat das Sicherungssystem in der EU sieben Arbeitstage Zeit, die geschützten Guthaben auszuzahlen — ohne dass Sie einen Antrag stellen müssten. Die Auszahlung erfolgt auf ein von Ihnen benanntes Konto, in der Regel Ihr Referenzkonto. Der britische FSCS arbeitet mit einer vergleichbaren Frist von sieben Tagen für unkomplizierte Fälle.

Bei einer Anlage über einen Vermittler ändert sich daran nichts: Vertragspartner ist die Bank, das Konto läuft auf Ihren Namen, und der Sicherungsanspruch steht Ihnen unmittelbar zu. Der Vermittler ist an keiner Stelle Inhaber Ihres Geldes.

Beträge oberhalb der Grenze

Für Vermögen über 100.000 € gibt es zwei gängige Wege. Der erste ist die Aufteilung auf mehrere Institute — je Bank ein Betrag knapp unterhalb der Grenze, gegebenenfalls in verschiedenen Ländern. Der zweite betrifft Ehepaare: Ein Gemeinschaftskonto verdoppelt den Schutz, weil beide Inhaber als eigene Einleger gelten.

Gegen die Aufteilung spricht der Zins: Größere Tranchen werden besser verzinst, weshalb drei Anlagen zu je 90.000 € regelmäßig weniger einbringen als eine über 270.000 €. Diese Abwägung lässt sich beziffern — der Zinsrechner zeigt zu jedem Betrag die geltende Staffelstufe und den Ertrag. Welche Sicherung zu welchem Institut gehört, steht im Bankenverzeichnis.

Woran Sie ein solides Angebot erkennen

  • Das Sitzland der Bank wird genannt — nicht nur der Markenname.
  • Das zuständige Sicherungssystem ist ausgewiesen, samt Grenze und Währung.
  • Das Konto läuft auf Ihren Namen; Einzahlungen gehen nie an einen Vermittler.
  • Die Zinszusage stammt von der Bank und steht in deren Unterlagen, nicht nur in einer Vergleichstabelle.